Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

Die Einführung des neuen Beschäftigungsprogramms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“(§ 16i SGB II) zielt auf „sehr arbeitsmarktferne Personen“. Das umfasst Menschen, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei sozialen Trägern.

Dabei erhält der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre: In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss bei gewerblichen Stellen 100 Prozent, anschließend sinkt die Bezuschussung schrittweise bis auf 70 Prozent im fünften Jahr. Bei Stellen im kommunalen Interesse beträgt die Bezuschussung über die gesamte Förderdauer bis zu 100 Prozent.

Auch im Unternehmensverbund der GESA sind im Rahmen von § 16i SGB II neue Arbeitsplätze entstanden. Insgesamt 23 Arbeitsplätze hat die GESA eingerichtet. Diese entfallen auf die Tätigkeitsfelder „Maler- und Lackierarbeiten“, „Pflege von städtischen Grünflächen und Forstgebieten“ sowie auf den „Holzenergiehof“ (Stand: Oktober 2019).