Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

Projekt zur Förderung arbeitsmarktferner Personen

Beziehen Sie bereits seit mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre oder länger Grundsicherungsleistungen und waren Sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig erwerbstätig? Dann könnte das Beschäftigungsprojekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt” (§ 16i Sozialgesetzbuch II) für Sie interessant sein. Die vom Jobcenter geförderte Beschäftigung ist darauf ausgerichtet, arbeitsmarktfernen Personen ab 25 eine Chance zu geben.

Alle Infos auf einen Blick:

Ort: verschiedene Orte in Wuppertal
Teilnehmer*innen sind bei verschiedenen Unternehmen im Raum Düsseldorf sowie bei Betrieben im Unternehmensverbund der GESA beschäftigt.

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an arbeitsmarktferne Personen nach §16i SGB.

Ziel
Langzeitarbeitslosen wird die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle gegeben. Dabei erhält der Arbeitgeber fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss.

Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit dem Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Langfristige Integration in die Arbeitswelt

Das Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt” eröffnet leistungsberechtigten Menschen neue Perspektiven durch die Teilnahme am Arbeitsleben. Das Ziel ist es, die Teilnehmer*innen langfristig aus der Grundsicherung raus in den Beruf zu integrieren und ihnen somit neue Chancen auf ein Arbeitsverhältnis zu bieten. Im Rahmen des Projekts werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Stellenmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei sozialen Trägern gefördert. Der Bildungsträger für dieses Projekt ist die GESA gGmbH.

In den letzten Jahren sind so im Rahmen des §16i SGB II auch im Unternehmensverbund der GESA über 20 neue Arbeitsplätze entstanden. Unter anderem wurden in den Tätigkeitsfeldern „Maler- und Lackierarbeiten“, „Pflege von städtischen Grünflächen und Forstgebieten“ und auf dem „Holzenergiehof“ neue Mitarbeiter*innen eingestellt.

Unser Beschäftigungsprojekt

Integration in den Arbeitsmarkt

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Teilhabe am Arbeitsmarkt 16i

Anreize für Mitarbeiter*innen und Unternehmen

Arbeitsmarktferne Personen motivieren und einstellen

Das Beschäftigungsprojekt 16 i ist auch bekannt als “Teilhabe am Arbeitsmarkt” und bietet langzeitarbeitslosen Menschen über 25 Jahren die Möglichkeit, wieder erfolgreich in die Berufswelt einzusteigen. Das Projekt fördert nicht nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen, sondern unterstützt auch die Arbeitgeber*innen. Viele dieser Jobs entstehen im gewerblichen Bereich, bei kommunalen Unternehmen oder bei sozialen Trägern. Arbeitsmarktferne Personen sind erwerbsfähige Menschen, die seit sechs Jahren oder länger Grundsicherungsleistungen erhalten und in diesem Zeitraum entweder gar nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren. Das Beschäftigungsprojekt bietet diesen Personen neue Perspektiven, um ihre finanzielle Situation zu verbessern und ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Über den Eingliederungszuschuss bietet sich ein Weg heraus aus der Arbeitslosigkeit.

Lohnzuschüsse für Arbeitgeber*innen

Unterstützung für Unternehmen

Für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, ist der Lohnkostenzuschuss ein Pluspunkt und stellen einen Anreiz dar, leistungsberechtigte Personen zu unterstützen. Firmen erhalten für bis zu fünf Jahre finanzielle Unterstützung. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent der Lohnkosten und sinkt dann schrittweise auf 70 Prozent im fünften Jahr. Die Höhe des Zuschusses zum Arbeitsentgelt variiert allerdings je nach Art und Dauer der Beschäftigung. Diese Förderung soll Arbeitgeber ermutigen, arbeitsmarktfernen Personen eine Chance zu geben und die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Die GESA steht bei der Umsetzung des Beschäftigungsprojekts 16 i sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Die GESA unterstützt Unternehmen bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Beschäftigungsprojekts.

Teilhabe am Arbeitsmarkt 16i

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Teilhabe am Arbeitsmarkt

Arbeitslose ermutigen

Arbeitnehmer*innen eine neue Chance geben

Durch dieses Förderinstrument erhalten die geförderten Personen die gleichen sozialen Absicherungen wie andere Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass sie in den Genuss von Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung kommen. Gleiches gilt für allgemeine Arbeitsrechtsregelungen. Durch diese Absicherung können Menschen im Rahmen eines geförderten Arbeitsverhältnisses ihre finanzielle Situation verbessern und sich langfristig in den Arbeitsmarkt integrieren. Sie haben die Chance, neue Fähigkeiten und Erfahrungen zu sammeln und sich beruflich weiterzuentwickeln. So eröffnen sich nach langer Arbeitslosigkeit neue Perspektiven und verbessern ihre Chancen auf eine langfristige Beschäftigung.

Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen

Berufliche Chancen nutzen

Für Menschen, die lange arbeitslos waren, ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von großer Bedeutung, da sie Sicherheit und Stabilität bietet. Gerade bei kommunalen Arbeitgebern oder im gewerblichen Bereich können sich Engagement und Motivation auszahlen und die Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz erhöhen. Oftmals ergeben sich dank der Beschäftigungsförderung Möglichkeiten für Schulungen, Weiterbildungen und beschäftigungsbegleitende Betreuung, sodass die neuen Mitarbeiter in kurzer Zeit ihr Wissen vertiefen können. Die Bundesregierung unterstützt die Integration langzeitarbeitsloser Menschen seit dem 1. Januar 2019 über das Teilhabechancengesetz. Dies soll die Beschäftigungschancen, die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und die Stärkung der sozialen Teilhabe ermöglichen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

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FAQ zum Projekt Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

Hier die wichtigsten Informationen zum Beschäftigungsprojekt 16i im Überblick:

Was ist das Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt"?

Das Projekt “Teilhabe am Arbeitsmarkt” ist ein Beschäftigungsprojekt, das darauf abzielt, „sehr arbeitsmarktferne Personen” zu fördern und so durch die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven für die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu bieten.

Wer ist die Zielgruppe des Projekts?

Die Zielgruppe des Projekts im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sind Menschen ab 25, die seit sechs Jahren in den letzten sieben Jahren Leistungen beziehen und entweder gar nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren und für die noch keine Zuschüsse an den Arbeitgeber über einen Zeitraum von fünf Jahren erbracht wurde. Alternativ können auch Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind leben oder Schwerbehinderte für das Projekt in Frage kommen.

Wie lange erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse?

Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Personen im Rahmen des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt” einstellen, erhalten für bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse, die im Laufe der Zeit nach und nach sinken.

Welche Arbeitsfelder und Tätigkeiten stehen im Fokus des Projekts?

Der Fokus liegt bei der GESA gGmbH auf verschiedenen Arbeitsfeldern und Tätigkeiten. Dazu gehören unter anderem Maler- und Lackierarbeiten, Pflege von städtischen Grünflächen und Forstgebieten sowie Tätigkeiten im Bereich des Holzenergiehofs.

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