ZIELGRUPPEN
Die Förderung konzentriert sich auf zwei Gruppen:
besondere Problemlagen und langer Arbeitslosengeld II-Bezug.
Ein Förderschwerpunkt liegt auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Gesundheitliche Einschränkungen können bei der Arbeitsmarktintegration ein gravierendes Hemmnis darstellen; umgekehrt kann auch das Fehlen von Arbeit zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine weitere wichtige Zielgruppe.
Die Förderung erreicht hier nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder, die erfahren, dass Beschäftigung eine wichtige Rolle im Leben spielt.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden 1.320 Euro. Auch ein Einstieg in die geförderte Beschäftigung mit stufenweise erhöhter Anzahl der Wochenstunden ist möglich.
BEGLEITENDE AKTIVITÄTEN
Geförderte Arbeitsverhältnisse allein reichen jedoch nicht aus, um die Ziele dieses Programms zu erreichen. Vielmehr bedarf es an begleitenden Veranstaltungen des Jobcenters, die an die individuellen Problemlagen der Leistungsberechtigten angepasst sind. Dazu gehören beispielsweise beschäftigungsbegleitende Aktivitäten, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre Chancen auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Sinnvoll erscheinen auch Angebote, die soziale Problemlagen wie etwa Sucht- und Schuldenprobleme oder gesundheitliche Einschränkungen angehen.
PROGRAMMUMFANG
Bei einer Laufzeit bis Ende 2018 stehen für die Förderung bis zu rund 20.000 Plätzen zur Verfügung.
PROGRAMMUMSETZUNG
Seit dem Programmstart in 2015 nehmen 105 Jobcenter an der Umsetzung des Programms teil. Zum Jahreswechsel 2016/2017 wurde das Programm durch Hinzunahme weiterer 90 Jobcenter ausgeweitet.
An einer Förderung interessierte Arbeitgeber können sich an ihr Jobcenter wenden, sofern sie nicht von diesem angesprochen werden.
Weitere Einzelheiten können der Förderrichtlinie entnommen werden.