
ZIELGRUPPE – WER KANN DAS ANGEBOT NUTZEN?
Geflüchtete und Zugewanderte
- Personen, die unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fallen
- Geflüchtete ohne Aufenthaltstitel (Geduldete, Gestattete) und ohne Zugang zu Instrumenten der Arbeitsmarktförderung
- Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive (§ 25a und §25b) ohne ALGII-Bezug
- Im Bedarfsfall: Qualifizierte EU-(Neu)Zugewanderte mit Anerkennungsbedarf
- Neuzugewanderte mit Aufenthaltstitel und ohne Zugang zu Instrumenten der Arbeitsmarktförderung
- Bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchend registrierte Zugewanderte
- Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Studium absolvieren bzw. abgeschlossen haben
Eingewanderte Fachkräfte
- Einreise zum Zwecke der Ausbildung
- Einreise zum Zwecke der Arbeitssuche im Bereich der vorhandenen beruflichen Qualifikation
- Einreise zum Zwecke der Berufsausübung (Arbeitsvertrag vorhanden)
- Einreise zum Zwecke der Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Unternehmen
- Mit Fachkräftebedarf und Interesse an einer Einstellung von Zugewanderten und Geflüchteten
- Unternehmen mit Fachkräfteanwerbung im Ausland
ANGEBOT – WAS BIETET DER ARBEITS- UND FACHKRÄFTESERVICE FÜR SEINE NUTZER*INNEN?
Für Geflüchtete, Zugewanderte und eingewanderte Fachkräfte
- Beratung und Unterstützung bei allen Themen rund um den:
- Alltag (z.B.: ausländerrechtliche Fragestellungen, Wohnen, Gesundheit, Lernen, Kinder, Mobilität, Freizeit, Infrastruktur)
- Beruf (z.B.: Sprache, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Berufsorientierung, Arbeitssuche, Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch, Qualifizierung).
- Vermittlung in Ausbildung und Arbeit
- Jobcoaching / Kompetenzfeststellung
- Unterstützung Anerkennung beruflicher Abschlüsse
- Anbindung je nach individuellen Bedarfen an die entsprechenden lokalen Angebote der sozialen Beratung und dem Gesundheitssystem
Für Unternehmen
- Begleitung und Unterstützung rund um das Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Neuzugewanderten
- Vermittlung von arbeitssuchenden Fachkräften in geeignete Unternehmen mit Fachkräftebedarf und Unterstützung bei aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Belangen
- Schaffung und Nutzung von konkretem Arbeits- und Fachkräftepotenzial durch Initiierung von Erprobungs- und Qualifizierungsformaten / Projekten
- Unterstützung bei Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen (im Einstellungsverfahren) in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
ZUSAMMENWIRKEN DES ARBEITS- UND FACHKRÄFTESERVICE MIT ZENTRALEN KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Der Arbeits- und Fachkräfteservice im KI wird im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements in enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde umgesetzt. Dies ermöglicht:
- Klärung von aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Prüfung und Bearbeitung Aufenthalt nebst Arbeits- und Beschäftigungserlaubnissen
- Beratungsservice für Unternehmen, die planen, zugewanderte Fachkräfte einzustellen
Darüber hinaus arbeitet der Arbeits- und Fachkräfteservice eng mit weiteren zentralen Akteur*innen und Kooperationspartner*innen im Bereich Arbeitsmarktintegration zusammen, darunter:
- Unternehmen, Kammern, Ausbildungsträgern
- Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit
- MBE-, Flüchtlingsberatungsstellen und Ehrenamt
- Wirtschaftlichen Hilfen nach AsylbLG
INHALTE UND ZIELE DER ZUSAMMENARBEIT SIND:
- Ausbau und Vertiefung der Netzwerke besonders mit Unternehmen, Kammern und Ausbildungs-träger*innen
- Weitergabe relevanter Informationen zur Beschäftigung von Neuzugewanderten
- Anbindung an bzw. Vermittlung von Ratsuchenden an den Arbeits- und Fachkräfteservice und Schließung von Beratungslücken
