Landtagsabgeordneter Josef Neumann auf Stippvisite

Am 24. Juni besuchte Landtagsabgeordneter Josef Neumann (SPD) den Holzenergiehof der GESA, um sich über Arbeitsplätze zu informieren, die im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes“ geschaffen wurden. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema, dessen Diskussion häufig durch Statistiken und abstrakte Zahlen dominiert wird. Umso wichtiger ist es, sich „in der Praxis“ selbst ein Bild zu machen.

Die Einführung des neuen Maßnahmenpakets „Teilhabe am Arbeitsmarkt“(§ 16i SGB II) zielt auf „sehr arbeitsmarktferne Personen“. Das umfasst Menschen, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei sozialen Trägern. Dabei erhält der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre: In den ersten beiden Jahren des Arbeits-verhältnisses beträgt der Zuschuss bei gewerblichen Stellen 100 Prozent, anschließend sinkt die Bezuschussung schrittweise bis auf 70 Prozent im fünften Jahr. Bei Stellen im kommunalen Interesse beträgt die Bezuschussung über die gesamte Förderdauer bis zu 100 Prozent. Auch im Unternehmensverbund der GESA sind auf diesem Wege neue Arbeitsplätze entstanden.

Einen dieser Arbeitsplätze bekleidet Martin Vetter. Der gelernte Industriekaufmann und Verpackungsmittelmechaniker geriet nach einigen Schicksalsschlägen in die Langzeitarbeitslosigkeit. Erst kam eine Unternehmenspleite, dann ein Bandscheibenvorfall. Bei der GESA war Vetter zunächst im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit im Holzenergiehof beschäftigt. Dort machte er den Kettensägenschein und wurde schnell als Anleiter für andere Teilnehmer eingesetzt. Die Beschäftigung über § 16i als Produktionshelfer ist dabei der nächste, konsequente Schritt in Richtung erster Arbeitsmarkt. „Der Arbeitsvertrag über § 16i bedeutet für mich Sicherheit für mindestens fünf Jahre. Damit bin ich erstmal auf der sicheren Seite. Das ist mir auch in Anbetracht meines Alters wichtig“, resümiert Vetter. „Die Mitarbeiter sind in der freien Wirtschaft angekommen. Mit allen Rechten und Pflichten. Das spiegelt sich auch in der hohen Motivation der Arbeitnehmer wider, die eine hohe Identifikation mit ihrer Arbeit besitzen.“, so Ulrich Gensch, Geschäftsführer der GESA.

Doch das neue Gesetz besitzt auch Kritikpunkte. Ulrich Gensch fasst zusammen: „Obwohl es sich um sozialversicherungspflichte Beschäftigungen handelt, zahlen die über § 16i beschäftigten Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosenversicherung ein – dieses letzte Puzzlestück zur Gleichstellung mit ‚regulären‘ Mitarbeitern wurde bei der Umsetzung ausgespart. Auch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip wird nicht vollständig beachtet. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich durch die soziale Trägerlandschaft wahrgenommen werden. Konkret betrifft das in diesem Fall die begleitenden Coachings der über § 16i beschäftigten Mitarbeiter, die nicht durch soziale Träger, sondern durch das jeweilige Jobcenter selbst durchgeführt werden.“

Martin Vetter, Produktionshelfer am Holzenergiehof der GESA, bei der Arbeit